Amy - das tragische Schiksal der Amy Winehouse
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Rechtliche Konstellationen sind in der Musikindustrie von enormer Bedeutung – gerade wenn es um das geistige Eigentum und die damit verbundene Urheberschaft geht. Nicht immer sind die damit verbundenen Probleme jedoch so einfach zu lösen. Was sind die Grundlagen vom Urheberrecht in der Musik und welche Besonderheiten enthält das System? In diesem Beitrag erfährst du genauer, wie das Urheberrecht in der Musikbranche funktioniert und wie du deine eigene Musik ohne viel Aufwand professionell schützen und ideal absichern kannst.
Durch das Urheberrecht in der Musik werden die Rechte an musikalischen Werken geschützt, die durch die Arbeit von Musiker*innen oder Komponist*innen entstanden sind. Ersteller*innen sind auf diese Weise gleichzeitig Urheber*innen des Werkes. Sowohl für die persönliche Nutzung als auch für die damit verbundene Verwertung ergeben sich dadurch Besonderheiten. So haben Urheber*innen das Recht der Veröffentlichung, können gleichzeitig Urheberschaft anerkennen und Einstellungsverbote erteilen.
Auf Grundlage der damit verbundenen Rechte entsteht eine Urheberrechtsverletzung, wenn Inhalte zum Beispiel ohne Zustimmung der Urheber*innen veröffentlicht oder verbreitet werden. Anders ist dies natürlich in Fällen, bei denen Urheber*innen bewusst eine Weiterverbreitung gestatten. Sollten Urheber*innen in diesem Fall nicht genannt werden, liegt jedoch ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung vor. Ein weiterer Fall des Urheberrechtsverstoßes ist das öffentliche Covern eines Songs, ohne dass Urheber*innen die dafür notwendige Zustimmung erteilt haben. Dadurch bedienen sich Musiker*innen fremden Inhalten.
Während in der Vergangenheit vor allem durch musikalische Plagiate und Cover Streitigkeiten im Recht entstanden sind, haben digitale Inhalte bereits deutlich häufiger für Zündstoff gesorgt. Vor allem die einfachen Möglichkeiten zum Teilen und Veröffentlichen sorgen dafür, dass Verstöße gegen das Urheberrecht stark zunehmen. Die Digitalisierung wird durch Portale wie YouTube und Twitch in vielen Fällen zur Herausforderung für Urheber*innen, da die Verbreitungskanäle weitreichend sind.
Auch das Musikformat MP3 hat zu einer deutlich schnelleren Verbreitung beigetragen, wodurch die Überprüfung für Rechteinhaber*innen deutlich schwieriger wurde. Dennoch ist das Netz alles andere als ein rechtsfreier Raum, weshalb Urheberrechtsverstöße auch dort strafbar und verfolgbar sind. Eine regelmäßige Überprüfung eigener Veröffentlichungen ist daher sehr wichtig.
Um eigene Werke urheberrechtlich zu schützen, haben Musiker*innen mithilfe der GEMA eine gute Grundlage. Diese berechtigt das Erheben von Lizenzgebühren, wenn es um die Verwendung oder um die Anpassung eigener Werke geht. Solltest du deine Musik hingegen nicht über die GEMA anmelden, ist sie GEMA-frei und dadurch kaum geschützt. Wer sein Urheberrecht an eigener Musik schützen und wirksam im Blick behalten möchte, sollte sich daher für die GEMA als Kontrollinstitution entscheiden.
Bei mittlerweile mehr als 85.000 Mitglieder*innen ist die GEMA alles andere als klein. So lässt sich in vielen Fällen für eine starke Wahrung des Urheberrechts sorgen, ohne dass sich Musiker*innen selbst damit befassen müssen. Sollten sich andere Künstler*innen am damit verbundenen Werk bedienen wollen, ist die praktische Abwicklung von Lizenzgebühren ein enormer Vorteil. Dies lässt dir die nötige Zeit, dich nicht mit den organisatorischen Aspekten der Musik zu befassen, sondern an eigenen Werken zu arbeiten. Mehr zur GEMA liest du direkt hier im Beitrag.
Musikalische Rechte sind überaus bedeutsam, wenn es um die Verfügung zu eigenen Beiträgen geht. Dabei gibt es viel für Komponist*innen zu beachten, um die gewünschten Vorteile als Schutz für die eigene Musik genießen zu können. Doch welche Rechte hast du als Musiker*in konkret an deinen Werken und wie lassen sie sich in der Praxis durchsetzen? Im Folgenden zeigen wir dir dies genauer:
Mit der Schaffung eines neuen Werks greift in Deutschland das Urheberrecht. Zur weiteren Nutzung oder Verwertung deiner Musik musst du ab diesem Zeitpunkt eine Erlaubnis erteilen. Auch die bloße Vervielfältigung ist hierbei inbegriffen, da du als Urheber*in den Vorbehalt der Rechte genießt. Falls es zu einer unbefugten Nutzung deiner Werke kommen sollte, kannst du gegen die Nutzung klagen und Schadensersatz geltend machen. Wichtig ist hierzu nur, dass die Urheberschaft klar ist.
Eine spannende Form eingeschränkter Berechtigungen, die sich durch Einflüsse der Digitalisierung entwickelt hat, ist die CC-Lizenz. Auf dieser Grundlage können Urheber*innen selbst bestimmen, ob ihre Musik nur für private Zwecke oder auch zu kommerziellen Vorhaben verwendet werden darf. Hierbei handelt es sich um spezifische Lizenzbausteine, die sich von dir als Komponist*in individuell festlegen lassen. Durch die CC-Lizenzen wird das klassische Urheberrecht ideal ergänzt.
Eine Besonderheit für die Urheberschaft ergibt sich 70 Jahre nach dem Tod von Künstler*innen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Werk verjährt, wodurch es allgemein zugänglich und nutzbar wird, wenn keine anderen Firmen sich bereits die damit verbundenen Rechte gesichert haben. Dadurch sind viele in die Jahre gekommenen Songs heute wieder brandaktuell, ohne dass Lizenzzahlungen oder Zustimmungen erforderlich sind. In diesem Fall handelt es sich dann um gemeinfreie Musik.
Die klassische Ausnahme für die Verwaltung musikalischer Rechte ist der Weiterverkauf. In diesem Fall liegt selbstverständlich keine Urheberrechtsverletzung vor, da durch den Erwerb eine Erlaubnis zur Verwendung oder Verwertung erteilt wird. In welchem Umfang diese Erlaubnis vorliegt, lässt sich im Vorhinein individuell bestimmen. Ein schriftlicher Vertrag schafft hierzu in der Regel mehr Sicherheit.
Sollten beim Erwerb keine konkreten Einschränkungen zur Verwendung der Stücke gemacht werden, so liegen die musikalischen Rechte uneingeschränkt vor. Dennoch empfiehlt es sich, bei unklarer Rechtslage noch einmal nachzufragen und die genauen Abläufe der Verwertung abzusprechen. Dies gilt auch für Fälle, in denen die Nutzungsrechte nicht eindeutig feststellbar waren. So ist nicht jedes auf den ersten Blick GEMA-freie Stück auch uneingeschränkt und ohne externe Zustimmung nutzbar.
Eine interessante Lösung, die das Verwenden fremder Stücke ermöglicht, ist die 30-Sekunden-Regel. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei um eine Interpretation des Zitatrechts, wodurch die Nutzung des Werks für den besagten Zeitraum in einem eigenen Song erlaubt ist. Voraussetzung für die 30-Sekunden-Regel ist jedoch, dass keine kommerzielle Nutzung vorliegt. Falls du also neue Songs planst und dich an einer Vorlage bedienen möchtest, ist Vorsicht geboten. Die 30-Sekunden-Regel gilt ausschließlich für private und nicht-kommerzielle Zwecke, also nicht für die klassische Musikindustrie.
Um bei rechtlichen Streits auf der sicheren Seite zu sein, solltest du deine Musik also im Vorhinein schützen lassen. Dieser Schritt erfolgt im Idealfall bereits direkt nach der Komposition, um spätere Konflikte in der Urheberschaft zu vermeiden. Sollten deine Songs trotz Sicherung gestohlen werden, kommt es für dich auf handfeste Beweise an. So solltest du im Ernstfall zum Beispiel Zeugen benennen können, die eine Ähnlichkeit nachweisen. Auch ein Datumsstempel auf deiner Komposition kann als gerichtlicher Nachweis dienen. Zusätzliche Sicherheit bietet dir die Hinterlegung deines Werkes bei einem zugelassenen Notar. Auch wenn dies auf den ersten Blick etwas teurer wirkt, hast du dadurch Gewissheit und kannst dein Werk nachweisen.
Das Urheberrecht in der Musik ist ein entscheidender Faktor, um Rechte im Kontext musikalischer Werke optimal sichern und verwalten zu können. Sowohl für eigene Werke als auch für Cover spielt das Urheberrecht dabei eine entscheidende Rolle. Solltest du rund um Musik-Plagiate oder zum Thema Sampling noch mehr erfahren wollen, dann stöbere gerne durch unsere weiteren Blogartikel. Auf mukken findest du außerdem interessante Kontaktanzeigen für und von engagierten Musiker*innen, mit denen du dich austauschen kannst.
Ursprünglich veröffentlicht am 31. Dezember 2022 aktualisiert am 8. März 2023
Fokusthema: Die Leidenschaft zum Beruf machen – wie du dich als Musiker*in selbstständig machst